Die Geschichte der Familie Kattenbeck
Mit diesem Beitrag soll aufgezeichnet werden, wann
unsere Vorfahren geboren wurden, geheiratet haben und wann sie verstorben
sind.
Auch soll
darüber berichtet werden, was unsere Ahnen erlebt, wie sie gelebt und mit
wem sie zusammen gelebt hat.
Was ist
eine Familie?
Sie ist die Lebensgemeinschaft
eines verheirateten Ehepaares und seiner noch nicht erwachsenen,
unversorgten Kinder und im rechtlichen Sinne die Gesamtheit der durch Ehe
und Verwandtschaft verbundenen Personen. Dieses sind die Ahnen, unsere
Vorfahren und deren Nachkommen.
Die Form der
Familie ist nach Zeiten und Kulturen verschieden. Sie ist die kleinste und
wichtigste Einheit des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und zeigt größere
Beständigkeit als alle anderen Formen der Gemeinschaft.
Das Bürgerliche
Gesetzbuch
Seit etwa 1900, mit der Einführung
des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB), genießt die Familie den besonderen Schutz des Staates durch das 4.
Buch des BGB.
Unser
Kalender
An dieser
Stelle ist auch erwähnenswert, dass am 15.10.1582 der gregorianische
Kalender von Papst Gregor dem XIII., der von 1572 - 1585 regierte,
eingeführt wurde.
Der Kalender
ist heute noch gültig.
Danach hat das
Jahr 365 Tage und alle 4 Jahre, im sogenannten Schaltjahr, hat es 366
Tage.
Der
Frühlingsanfang wurde danach auf den 21. März festgelegt.
Wo findet man alte
Daten und Dokumente von der Familie?
Wie fängt man an ?
Zunächst
sammelt man die Daten der Verwandten, z.B.:
* Geschwistern,
* Eltern,
Großeltern, Urgroßeltern, usw.
* Onkel und
Tanten,
* Schwäger und
Schwägerinnen.
In welchen Quellen findet man solche Daten?
* Hausstandsbuch (eine Art des
Familienstammbuches siehe unten)
* Totenzettel
*
Familienstammbuch (ab
01.10.1874 gibt es die Standesämter)
* Stadtarchive,
* Alte
Meldekarten,
* Hausbücher,
* Steuerlisten,
*
Wählerverzeichnisse,
*
Einwohnerlisten.
*
Zivilstandsregister 1810 - 1814 (die sogenannte Franzosenzeit)
*
Volkszählungen der Kirchen:
* 1662
Pfarreingesessene,
* 1702 Einwohner Liste (Nomina Parochianorum Embsdetten,
Herbert Söthe)
* 1749 Status animarum,
*
Staatsarchive:
* Hofakten,
* Urkunden
aller Art,
* Verträge,
* Steuerlisten,
* Fischerei-
und Jagdrechte.
*Kirchenbücher,
nur Taufen, Heiraten, Sterbefälle.
Seit
dem 9. April 2019 sind die Kirchenbücher des
Bistumsarchiv Münster Online gestellung
http://data.matricula-online.eu/de/deutschland
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Hier ein Auszug aus dem alten Personenstandsgesetz:
Hausstands-Buch
des Gerhard Joseph Hüls
Westum 56 I,
später Isendorf 20 b, dann Isendorf 40
Der Hausvater
oder dessen Stellvertreter hat dieses Buch bei Geburts- oder
Todes-Anmeldungen dem Standesbeamten vorzulegen, der dann kostenfrei die
Anmeldung darin vermerkt.
Der
Standesbeamte allein ist befugt, auf den bedruckten Seiten desselben etwas
einzutragen. Soll das Buch auch zu anderen Aufzeichnungen benutzt werden,
so muss hierfür die unbedruckte Seite benutzt werden.
Auszug aus dem
Reichsgesetz über die
Beurkundung des Personenstandes und die Ehesch1ießung
vom 6. Februar 1875.
Die
Beurkundungen der Geburten, Heiraten und Sterbefälle erfolgt
ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten mittels
Eintragung in die dazu bestimmten Register (§ 1).
Jede Geburt
eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten des Bezirks, in
welchem die Niederkunft stattgefunden hat, anzuzeigen (§ 17).
Zur Anzeige sind verpflichtet:
1) der
eheliche Vater,
2) die
bei der Niederkunft zugegen gewesene Hebamme,
3) der
dabei zugegen gewesene Arzt,
4)
jede andere, dabei zugegen gewesene Person,
5) die
Mutter, sobald sie dazu im Stande ist. Jedoch tritt die Verpflichtung der
in der
vorstehenden Reihenfolge später genannten Personen nur dann ein,
wenn ein
früherer genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselben an
der
Erstattung der Anzeige verhindert ist (§ 18).
Die Anzeige ist mündlich von dem Verpflichteten selbst oder durch eine
andere aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zu machen (§ 19).
Die Eintragung des Geburtsfalles soll enthalten:
1)
Vor- und Familienname, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Anzeigenden,
2)
Ort, Tag und Stunde der Geburt,
3)
Geschlecht des Kindes,
4)
Vorname des Kindes,
5)
Vor- und Familienname, Religion, Stand oder Gewerbe und Wohnort der
Eltern,
Standen die
Vornamen zur Zeit der Anzeige noch nicht fest, so sind
dieselben
nachträglich
und längstens binnen zwei Monaten nach der Geburt anzuzeigen (§ 22).
Wenn ein Kind
tot geboren oder in der Geburt verstorben ist, so muss die Anzeige
spätestens am nächstfolgenden Tage geschehen (§ 24).
Wer ein
neugeborenes Kind findet, ist verpflichtet, hiervon spätestens am
nächsten Tage Anzeige bei der Ortspolizei zu machen (§ 24).
Jeder
Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Wochentage dem
Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, anzuzeigen (§
56).
Zu der Anzeige verpflichtet ist das Familienhaupt und, wenn ein solches
nicht vorhanden,
oder an der Anzeige verhindert ist, Derjenige, in dessen Wohnung oder
Behausung der Sterbefall sich ereignet hat (§ 57).
Der § 19 kommt
auch in Beziehung auf die Anzeige der Sterbefälle zur Anwendung.
Die Eintragung
des Sterbefalles soll enthalten:
1)
Vor- und Familienname, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Anzeigenden,
2)
Ort, Tag und Stunde des erfolgten Todes,
3)
Vor- und Familienname, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Wohnort und
Geburtsort
des Verstorbenen,
4)
Vor- und Familienname seines Ehegatten, oder Vermerk, daß der Verstorbene
ledig gewesen
sei, Vor- und Familienname, Stand oder Gewerbe und Wohnort
der Eltern
des Verstorbenen (§ 59).
Die
Berichtigung einer Eintragung in dem Standesregister kann nur auf Grund
gerichtlicher Anordnung erfolgen (§ 65).
Wer den in den §§ 17 bis 20, 22 bis 24, 56 bis 58 vorgeschriebenen
Anzeigepflichten
nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft
bestraft.
Die Standesbeamten sind außerdem befugt, die zu Anzeigen oder zu
sonstigen
Handlungen auf Grund dieses Gesetzes Verpflichteten hierzu durch
Geldstrafen anzuhalten, welche für jeden einzelnen Fall den Betrag von 15
Mark
nicht übersteigen dürfen (§ 68).
(Das Hausstands-Buch ist im Besitz der Familie
Bernard Hü1s, Emsdetten, Isendorf, Verwandtschaft mütterlicher Seite)
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Urkunden der Familie
Kattenbeck
Über
einige der alten Höfe befinden sich Urkunden in den Oberbayrischen
Archiven, im Hauptstaatsarchiv München sowie eine Hofakte über den
Kattenbecks Kotten im Staatsarchiv in Münster.
Probleme
gab es beim Lesen der alten Handschriften, denn Kopien dürfen von den
alten Dokumenten nicht immer angefertigt werden. Auch sind die
Familiennamen nicht immer gleich geschrieben, zum Beispiel: Kattenbecke,
Kättenpöckh usw, aber dazu gleich mehr und auf der
Internetseite "Schreibweisen".
Wie entwickelte sich
der Familienname "Kattenbeck"?
Im
14. Jahrhundert, also mit dem Ende des Mittelalters, konnte man in den
Orts- oder Bauerschaften die Personen mit den herkömmlichen Vornamen wie
Joan, Bernard, Heinrich, Herman usw. nicht mehr unterscheiden. Die
Unterscheidung war aber für das Erfassen in den alten Schatzungen und
Heberegistern erforderlich. Es entstand so ein Hausname oder wie man
früher sagte, "de Husname", der noch nicht der eigentliche Familienname
war.
Einige
dieser Namen sind uns bis heute erhalten geblieben, wie Diekhus, Feldhus,
Niehus usw. Man bediente sich auch Namen anderer Herkunft. Man bildete
Hausnamen aus den Vornamen, nach Bibelnamen, nach Spitznamen, nach den
Eigenschaften von Leib und Seele, nach Berufen, nach Farben, nach Tieren,
nach Verwandten, wie Schwager oder Vetter, nach Lage des Hauses, nach der
Heimat und der Herkunft.
Die
in vielen Familiennamen vorkommenden Endungen, wie inck, ing, hove, becke,
velt, kamp, brock, peckh, pöckh usw. erhielten die Erben und Nachkommen.
Wie z.B. beim Hof des Deitmar, dann Deitmaring.
Ergab
sich einmal die Notwendigkeit Familiennamen schriftlich festzuhalten,
wurden diese von schriftkundigen Personen niedergeschrieben. Dass dabei
Missverständnisse vorkommen konnten liegt nahe, zumal die Namen
mundartlich übergeben wurden,. Es konnte auch nicht ausbleiben, dass
derselbe Name von einem anderen Schriftkundigen anders aufgefasst und zu
Papier gebracht wurde. Auf diese Weise hat sich im Laufe der Zeit eine
bunte Vielfalt der Schreibweisen ursprünglich gleichlautender Namen
herausgebildet.
Beim
Familiennamen "Kattenbecke" ist die Endsilbe "Becke" vom Bach abgeleitet
worden, der über das Grundstück von Kattenbecks (heute Overbeck) fließt
und beim "Heiländken" in den Hummertsbach einmündet.
Woher aber die Bezeichnung
"Katten"? Nahe liegt hier die Ableitung von Katzen gleich "Katten" in
plattdeutsch, oder auch wie im Festbuch der Schützengesellschaft "Westumer
Einigkeit" von 1983 das Wort "Kuorte", wie "kurz".
In
einem Gespräch mit einem Namensvetter Kattenbeck aus Schierling, südlich
von Regensburg, wurde mir berichtet, dass der Name Kattenbeck von dem
germanischen Volksstamm der Chatten, oder auch Katten geschrieben, stamme.
In einer großen Schlacht seien die Chatten zerschlagen worden. Ein Teil
des Stammes habe sich an der Donau zwischen Regensburg und Deggendorf
niedergelassen. Ein anderer Teil sei nach seiner Information nach
Norddeutschland gezogen.
Die
Chatten lebten in Niederhessen
zwischen Fulda, Eder und Schwalm.
Sie waren wegen ihrer Kriegstüchtigkeit berühmt. Dieses bezeugte auch der
römische Geschichtsschreiber Tacitus. Die Chatten bildeten die Vormauer
Deutschlands gegen die Römer. Hauptsächlich gegen sie richtete sich die
Anlage des Grenzwalls "Limes".
Es
kann aber auch ein reiner Zufall sein, dass der Name Kattenbeck vorkommt.
Einen Beweis dafür gibt es in Südkirchen. Für ein neues Baugebiet wurden
Straßennamen gesucht. Da durch dieses Gebiet der Katzenbach fließt und in
Südkirchen noch plattdeutsch gesprochen wird, hat man einer Straße den
Namen "Kattenbeck" gegeben, so der Heimatbund Nordkirchen. Das Gleiche
gilt für die Stadt Stade. Dort gibt es eine Straßenbezeichnung mit dem
Namen "Am Kattenbeck". Auch hier ist der Name von einem Katzenbach
abgeleitet, so der Archivar der Stadt Stade.
Sollte
die Theorie aus Süddeutschland
somit richtig sein, den Haus- oder Familiennamen nach der Heimat, also der
Herkunft zu benennen?
"Colunt
discreti ac diversi, ut fons, ut campus, ut nemus placuit"
-sie siedeln jeder für sich und
weit verstreut, wie ihnen gerade eine Quelle, ein Feld und ein Hain
zusagt-
So beschreibt
Tacitus in seiner Germania die Siedlungsweise unserer Vorfahren.
In diesem Falle
wären wir urwüchsige Germanen. Denn diese verbanden Blut und Scholle in
streng ständischer Ordnung des bäuerlichen Gemeinwesens zu einer
harmonischen Einheit, mit der sich alle Glieder auf Gedeih und Verderben
verbunden fühlten. In diesem familiären Gemeinschaftsgefühl wurzelte die
tiefe Heimatliebe.
Betrachtet man
unsere Familie, dann erkennt man auch dort die Heimatliebe.
Wir
sprechen dann von "Bodenständigkeit". Bis heute sind aus Norddeutschland
nur wenige unserer Familienmitglieder aus dem Münsterland verzogen. Dies
galt auch für alle Kattenbecks rund um Regensburg.
Wie
nun der Name "Kattenbeck" im
14. bzw. 15. Jahrhundert entstand, lässt sich leider nicht klären.